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Internet Message Format
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1996-08-06
|
2KB
Path: vgasoft.com!jr
From: jr@vgasoft.com (Joerg Riesmeier)
Date: 27 Feb 96 20:11:00
Newsgroups: de.comm.isdn
Subject: Re: Umzug & Foerderung
Message-ID: <2f8_9602272218@vgasoft.com>
References: <VFX9BFYK@wuschel.ibb.schwaben.com>
X-FTN-To: Ullrich von Bassewitz
Organization: VGA-Software GmbH (BBS)
Hallo Ullrich !
Am 27.02.96 schrieb Ullrich von Bassewitz (uz # ibb.schwaben.com):
u> Mein GKV behauptet, es wuerde wie eine Abmeldung behandelt, d.h. ich
u> muesste einen Teil der Foerderung zurueckzahlen, ich bekaeme aber
u> gleichzeitig nicht nochmal die Foerderung fuer den neuen Anschluss.
Naja, wenn Du in einen anderen Ort ziehst und damit an einer anderen VSt.
haengst, kann ich mir das schon vorstellen. Der Aufwand ist ja auch der
gleiche, wie beim Abmelden und erneutem Anmelden. Ein Ummelden innerhalb
der VSt. sollte eigentlich keine Auswirkungen auf die Foerderung haben.
Wenn Du also den alten Anschlusz abmeldest, die Foerderung anteilig
zurueckzahlst und an Deinem neuen Wohnort einen *neuen* ISDN-MGA beauf-
tragst, steht Dir selbstverstaendlich die Foerderung zu. Allerdings muszt
Du dann auch eine *neue* Rechnung eines ISDN-Endgeraetes vorweisen.
Ansonsten versuch doch einfach, mit der Fernmelderechnung, auf der Deine
anteilige Rueckzahlung der Foerderung vermerkt ist, zur Telekom-NL an
Deinem neuen Wohnort zu gehen, und verlange die Wieder-Gutschrift dieses
Betrages. So kann die Telekom sichergehen, dasz auch "weiterhin" ein
foerderungsfaehiger ISDN-MGA besteht.
In den Foerderungsbedingungen der Telekom konnte ich zu diesem Thema
leider auch nichts finden.
MfG JR. E-Mail: jr@vgasoft.com